Die anzuwendenden Verfahren und Zuständigkeiten unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Auch die gesetzlichen Grundlagen können sich je nach Kanton unterscheiden. Das Mountainbiken ist in der Schweiz nach wie vor ein junges Thema, die Gesetzgebung hinkt noch hinterher. Es kann passieren, dass auf unterschiedlichen Ebenen unterschiedliche Regelungen gelten oder Folgeerlasse noch nicht gültig sind. Hier gilt es, das Gespräch mit den Behörden zu finden und gemeinsam nach Lösungen zu suchen (vgl. Ansprechpersonen Kantone).
Seit dem 1. Januar 2023 ist das Veloweggesetz in Kraft. Darin werden Grundsätze zu Velowegen formuliert und insbesondere die Kantone dazu verpflichtet, innert fünf Jahren Velowegnetze für den Alltag und die Freizeit in behördenverbindlichen Plänen festzuhalten (vgl. Praxishilfe Velowegnetzplanung).
Jedoch gilt auch hier, dass jeder Kanton etwas anders mit dem Thema umgeht. Das ASTRA, als Fachstelle des Bundes für Langsamverkehr, veröffentlicht nach und nach neue Wegleitungen zu dem Thema.
Tipp: Bei anderen Destinationen im Kanton nachfragen und Erfahrungswerte austauschen.
Die Fachbroschüre Mountianbike-Anlagen gibt einen guten Überblick zum geeigneten Vorgehen bei der Realisierung von Mountainbike-Infrastruktur.
SchweizMobil gibt im Manual Routen einen Überblick über die zu Grunde liegende Gesetzgebung, die beachtet werden muss:
Zudem gibt es Normen und Vollzugshilfen:
Hier sitzt das Wissen über die regionalen Gegebenheiten und die Bedürfnisse. Zudem sollten die Mitglieder der Community die Möglichkeit bekommen ihre Wünsche darzulegen. Trotzdem müssen ihre Inputs kritisch und aus Sicht der zukünftigen Zielgruppe/n beurteilt werden.
Es gilt auf allen Seiten Verständnis zu schaffen für die verschiedenen Herausforderungen. Die meisten Ansprüche haben ihre Existenzberechtigung. Wo Verständnis besteht, können eher praktikable Lösungen gefunden werden. Ziel ist eine Verbesserung für alle, ohne Einschränkungen.
Interessevertretende die sich tendenziell gegen Mountainbike-Infrastruktur aussprechen, haben oftmals eine laute Stimme oder eine grosse Lobby. Es hat sich in der Praxis bewährt, Personen die affin für das Thema Mountainbike sind und Schnittstellen zu einer entsprechenden Interessegruppe haben für das Projekt zu gewinnen. Diese haben einen leichteren Zugang und können verhärtete Fronten oftmals aufweichen.
Ziel ist es, Verständnis für die Bedürfnisse oder Probleme der anderen zu schaffen und gemeinsam nach einer praktikablen Lösung zu suchen.
Tipp: Mit Hilfe einer Stakeholder-Matrix können die verschiedenen Anspruchsgruppen, deren Haltung gegenüber neuer Mountainbike-Infrastruktur und ihre Beziehungen untereinander herausgefunden werden.
SchweizMobil ist die Fachorganisation für die Koordination des Langsamverkehrs Freizeit und Tourismus und unterstützt im Auftrag des Bundes und der Kantone alle Akteure bei der Planung des Velowegnetzes Freizeit.
Hier sind zum einen die Planungs- und Baukosten zu berücksichtigen, zum anderen sollten aber auch die Unterhalts- und Instandhaltungskosten nicht vergessen werden.
Bei einer Bergbahn oder einem Transportunternehmen, die einen kommerziellen Bikepark betreiben, scheint dieser Grundsatz klar. Weniger klar ist die Kostentragung z.B. bei einzelnen Trails oder Mountainbike-Routen.
Gerade bei touristischen Angeboten sind die Gäste bereit, Geld zu investieren. Sei es via Bergbahnticket, Trailpass oder Gästekarte. Diese Einnahmen werden bestenfalls wiederum für den Ausbau und Erhalt der Infrastruktur reinvestiert.
Auch Bahnen, die keine Trails in Form eines Bikeparks betreiben, können dank Einnahmen aus dem Biketransport einen finanziellen Beitrag an den Unterhalt der Trails leisten. Solche Beiträge an die Infrastruktur können indirekt über die Dienstleistung (hier der Biketransport) finanziert werden. Meist macht es Sinn, diesen möglicherweise höheren Preis auch gegenüber den Gästen zu kommunizieren. Im Sinne von «ich unterstütze, was ich schätze und nutze».
Es gibt zahlreiche Finanzierungshilfen und Unterstützungsfonds, die für die Erstellung von Mountainbike-Infrastruktur angegangen werden können. Die regionale Wirtschaftsförderung kann detailliert Auskunft zu den möglichen Förderinstrumenten geben. Die Beträge und Institutionen unterscheiden sich je nach Kanton und Region.
In Tourismusdestinationen sollten die Gemeinden beim Unterhalt der Weginfrastruktur für touristische Zwecke entlastet werden. Hierfür kann ein Teil der zweckgebundenen Kurtaxe, die von jedem Gast zu bezahlen ist, für den Wegunterhalt eingesetzt werden.
Zudem sollte ein Schlüssel für die Verteilung der Ressourcen für den Unterhalt von koexistent genutzten Wegen erarbeitet werden. Unter Umständen gibt es eine kantonale Finanzierungsunterstützung bei Koexistenz
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