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Raum und Wegnetzplanung

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Die beste Besucherlenkung ist die, bei der Besucher nicht merken, dass sie gelenkt werden.

Mountainbiken ist zum Breitensport geworden und das Bedürfnis nach attraktiver Infrastruktur wächst. Zudem werden Mountainbiker aufgrund von zukünftigen klimatischen Herausforderungen eine immer wichtigere Zielgruppe für den Tourismus in mittleren Höhen [1, S. 117 ff.][2, S. 52]. «In Regionen / Gebieten mit intensiver Nutzung besteht die Herausforderung den Mountainbikern ein vielfältiges und attraktives Wegnetz zur Verfügung zu stellen und der Natur und Umwelt trotzdem genügend Schutz und Freiräume zu bieten» [3, S. 15]. Durch eine Wegnetzplanung wird der Umgang mit dieser Herausforderung koordiniert.

 

 

Für die Besucherlenkung ist es zentral, Massnahmen festzulegen, welche Nutz- und Schutzinteressen ausgewogen berücksichtigen. Mit einer ausführlichen Analyse und einem daraus entstehenden bedarfsgerechten, nicht zu knappen und attraktiven Infrastrukturangebot, werden Biker aktiv gelenkt und kanalisiert. Dadurch können negative Auswirkungen wie beispielsweise unbewusstes Fahren durch Schutzgebiete oder die Entstehung von «wilden Wegen» verhindert werden.

 

 

In den Kantonen gibt es unterschiedliche Fachstellen für Umweltanliegen. Im Idealfall koordinieren die Kantone (in der Regel die Langsamverkehr-Fachstellen und/oder das Raumplanungsamt) die Zuständigkeiten und die Akteure sowie Planungsinstrumente, Bewilligungsverfahren und die Umsetzung baulicher Massnahmen von Mountainbike Infrastrukturen. In einigen Kantonen sind die Planungsinstrumente und Bewilligungsverfahren gestützt auf der kantonalen Gesetzgebung in Arbeitshilfen oder Handbüchern festgehalten. In den folgenden Ausführungen wurde der Fokus explizit auf die Natur tangierenden Faktoren gelegt, um eine umweltfreundliche Entwicklung zu fördern.

 

Bei der Wegnetzplanung  und -nutzungsplanung, der Planung von Neubauten sowie Massnahme mit baulichen Anpassungen, die über den ordentlichen Unterhalt hinaus gehen, muss zwingend die zuständige kantonale Fachstelle des Langsamverkehrs und/ oder das Raumplanungsamt miteinbezogen werden.

Grundlagen

Bei der Wegnetzplanung  und -nutzungsplanung, der Planung von Neubauten sowie Massnahme mit baulichen Anpassungen, die über den ordentlichen Unterhalt hinaus gehen, muss zwingend die zuständige kantonale Fachstelle des Langsamverkehrs und/ oder das Raumplanungsamt miteinbezogen werden.
  • Bei der mountainbikespezifischen Infrastrukturentwicklung sind die wichtigsten Schritte:

     

    – der Auslöser/die Idee,

    –  die Analyse der Grundlagen,

    – das Grobkonzept/Masterplan,

    – das konkrete Konzept,

    – das formelle Verfahren (Planungsinstrumente und Bewilligungsverfahren),

    – die Umsetzung und

    – der Betrieb ( inklusive ggfs. Weiterentwicklung sowie Anpassungen gemäss Besuchermonitoring).

     

    Die genaue Art und der Aufwand der Planung hängen von der Grösse des Projekts, sowie den gesetzlich geregelten Rahmenbedingungen und Verfahren ab. Im Folgenden werden die wichtigesten Aspekte kurz beschrieben. Eine detailliertere Ausführung bieten das ASTRA, die Schweizer Wanderwege und Schweiz Mobil in der «Entscheidungshilfe zu Koexistenz und Entflechtung» [4, S. 13 ff.] sowie, speziell für das Thema Mountainbike-Anlagen, die Beratungsstelle für Unfallverhütung [5, S. 9 ff.].

     

    Während der Auslöser den Anstoss zur Planung gibt, werden in der Analyse bestehende raumplanerische Grundlagen sowie alle relevanten Informationen zusammengetragen. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Region, ihrer Topografie und Geografie sowie dem gesamten Wegnetz und den Bedürfnissen und Wünschen der Wegnutzer. Umwelttechnisch spielen u.a. gesetzliche Grundlagen (bspw. das Wald-, das Gewässerschutz- sowie das Natur- und Heimatschutzgesetz), Sach- und (Teil-) Richtpläne, Inventare, Nutzungspläne, Schutzzonen und Nutzungsbeschränkungen eine wichtige Rolle.

     

    Die mountainbikespezifische Planung richtet sich dabei unter anderem nach den ausgewiesenen Schutzgebieten (bspw. Gewässer-, Natur- oder Moorschutz), Landschafts- und Naturdenkmälern (BLN) sowie Lebensräumen von Flora und Fauna und setzt sich darüber hinaus aktiv mit weiteren schützenswerten Bereichen auseinander. So können bestimmte Zonen festgelegt werden, die aus Naturschutzgründen gemieden werden sollen, sowie Zonen in denen Biker ein gutes Angebot zur Verfügung gestellt wird.

     

    Das Grobkonzept/ der Masterplan setzt sich im Wesentlichen mit einem unverbindlichen strategischen Konzept für die räumliche Umsetzung auseinander. Es zeigt vorhandene Mountainbike-Infrastruktur auf und entwickelt eine zukünftige Strategie für ein Wegkonzept der Region. Bestehende Erholungs- bzw. Nutzungsstrategien der Regionen und Destinationen erleichtern dabei die Zielgruppenanalyse und verbessern die Qualität des Angebots. Das Grobkonzept sollte stets mit allen Stakeholdern abgestimmt sein. Grobkonzepte und Masterpläne sind jedoch Instrumente der informellen Planung. Sie entfalten keine rechtliche Wirkung, weder für die Behörden noch für die Grundeigentümer.

     

    Erst nach einem formellen Verfahren, ist das konkrete Konzept behördenverbindlich und wird in offizielle Pläne integriert (weitere Informationen zu formeller und Informeller Planung sind zu finden in der «Entscheidungshilfe zu Koexistenz und Entflechtung [4, S. 14]).

    Ein Besucherlenkungskonzept kann sowohl Auslöser als auch Teil des mountainbikespezifischen Konzepts sein. Zusammenfassend ist es für die Besucherlenkung auf Raumplanungsebene essentiell [6, S. 17 ff.]:

     

    –  gesamträumlich zu planen (um den Nutzerdruck nicht in Nachbarräume zu verlagern),

    – mit zielgruppengerechten, attraktiven Angeboten Besucherströme langfristig zu lenken

    – und Naturschutz und Erholungsfunktion des Waldes mithilfe einer Funktionstrennung von aktiven Nutzungszonen und Naturzonen zu vereinen (evtl. zeitlich begrenzt).

  • Eine grossräumige Mountainbike-Strategie, in Form einer zukunftsgerichteten Entwicklungskarte, soll Ausschlusszonen und vor allem Gestaltungsraum für eine mögliche Angebotsentwicklung aufzeigen.

    Die Analyse schützenswerter Bereiche bietet die Grundlage für Zonen, in denen kein Angebotsausbau vorgesehen ist, während mountainbike spezifische Erhebungen mögliche Gebiete für eine Angebotsentwicklung aufzeigen. Entsprechen regionale Perimeter nicht dem funktionalen Raum, ist eine grenzüberschreitende Kommunikation von besonderer Bedeutung.

     

    Das Grobkonzept soll sich auf bestehende touristische Destinationsstrategien sowie die Strategie anliegender Regionen und regionsübergreifende Naherholungsstrategien beziehen, um ein zielgruppengerechtes Angebot zu schaffen.

    Destinationsstrategien und -visionen zeigen zukünftige Zielgruppen auf. Von Gemeinden oder Regionen entwickelte Naherholungsstrategien mit regionenüberfreifender Zusammenarbeit, regeln ein bedarfsgerechtes Angebot in Bezug auf die Zielgruppe und die Nachfrage. Somit kann auch sichergestellt werden, dass nicht alle benachbarten Destinationen dasselbe Angebot entwickeln.

  • Eine aktive Koordination der Mountainbike-Entwicklung fördert eine landschafts- und naturschonende Nutzung.

    Die aktuelle Sport Schweiz Studie [7] sowie die Entwicklung der Verkaufszahlen, zeigt einen klaren Trend hin zu immer mehr Menschen auf dem Mountainbike. Nur eine koordinierte Entwicklung von attraktiven und ausreichenden Mountainbike-Infrastruktur-Angeboten schafft es dabei langfristig soziale und naturschutz Ziele zu vereinen. Neben der aktiven Besucherlenkung führt professioneller Trailbau und Unterhalt langfristig zu einer besseren Umweltverträglichkeit.

    Bei einer Bedarfsermittlung ist das Einzugsgebiet stets ganzheitlich zu betrachten.

    Bei der Planung soll in funktionellen Räumen gedacht werden und nicht ausschliesslich in Administrativen. Die Raumanalyse beinhaltet offizielle, nicht-offizielle Mountainbike- und Wanderwege sowie übrige Strassen- und Verkehrsinfrastrukturen (ÖV, Bergbahnen).

    Ein ganzheitliches abgestimmtes Angebot kann eine grössere Zielgruppe an Bikern abdecken, ohne ein nur sporadisch genutztes bzw. sich konkurrenzierendes Überangebot zu schaffen. Durch die grossräumige Betrachtung kann auch die Wirkung einzelner RoutenPisten oder Anlagen auf die Region abgeschätzt werden.

    Eine Route oder Anlage darf nie für sich allein betrachtet oder geplant werden, sondern stets im Zusammenhang mit dem gesamten Wegnetz, mountainbikespezifischem Angebot und ergänzender Infrastruktur.

    Es gilt vorhandene und evtl. neu entstehende Nutzerströme im gesamten Wegnetz zu analysieren und in die grossräumige Planung einfliessen zu lassen. Dazu gehört unter anderem auch bestehende Infrastruktur (bspw. Veloweg-Verkehrskonzept), die zur Erreichung von Verknüpfungspunkten oder Verkehrsanbindungen genutzt wird. Entsteht beispielsweise ein Bike Park in einem höher gelegenen Gebiet, wird häufig ein geeigneter Weg ins Tal gesucht. Diese und andere «Desire lines» sollten bereits bei der grossräumigen Planung miteinbezogen werden, um Besucher zu kanalisieren, mit einem attraktiven Angebot zu lenken und die Entstehung von nicht gewollten Nutzerströmen zu vermeiden.

    Eine Route oder Anlage darf nie für sich allein betrachtet oder geplant werden, sondern stets im Zusammenhang mit dem gesamten Wegnetz, mountainbikespezifischem Angebot und ergänzender Infrastruktur.

    Es gilt vorhandene und evtl. neu entstehende Nutzerströme im gesamten Wegnetz zu analysieren und in die grossräumige Planung einfliessen zu lassen. Dazu gehört unter anderem auch bestehende Infrastruktur (bspw. Veloweg-Verkehrskonzept), die zur Erreichung von Verknüpfungspunkten oder Verkehrsanbindungen genutzt wird. Entsteht beispielsweise ein Bike Park in einem höher gelegenen Gebiet, wird häufig ein geeigneter Weg ins Tal gesucht. Diese und andere «Desire lines» sollten bereits bei der grossräumigen Planung miteinbezogen werden, um Besucher zu kanalisieren, mit einem attraktiven Angebot zu lenken und die Entstehung von nicht gewollten Nutzerströmen zu vermeiden.

    Eine Trennung/ Entflechtung von Mountainbike- und Wanderwegen ist möglichst zu vermeiden, um nicht zusätzlich in die Natur einzugreifen.

    Stehen mehr Wege für eine gemeinsame Nutzung zur Verfügung, kommt es zu einer besseren Verteilung der Biker und weniger Konflikten mit der Umwelt. Professionelle und gezielte Weg-Anpassung im Design sind meist geringfügig und können das Miteinander mit anderen Nutzergruppen fördern und unterstützen. Ein gutes Beispiel ist der Kanton Graubünden, in dem Mountainbiker grundsätzlich auf Wanderwegen gestattet sind. Durch die bessere Verteilung und das grössere Angebot werden Umlenkungen oder Richtlinien besser akzeptiert. Wird die Infrastruktur zudem mit einem speziellen Angebot (bspw. einer signalisierten Anlage) für Mountainbiker ergänzt, können Besucher sanft gelenkt und kanalisiert werden. Wichtig bei diesen Prozessen ist die Beteiligung möglichst vieler Interessengruppen, um Konfliktpotential zu vermeiden. Eine Entflechtung durch Parallelwege kann sich als umweltverträgliche Variante anbieten.

    Werden bauliche Massnahmen an neuen Wegen in sensiblen Gebieten geplant, werden bereits zu diesem Zeitpunkt nötige Ausgleichsmassnahmen geprüft und falls möglich festgelegt.

    Das NHG (Art. 18 1ter) regelt den Umgang mit der Beeinträchtigung schutzwürdiger Lebensräume.

    Es gilt der Gundsatz:

    1. Bestmöglicher Schutz von schützenswerte Bereichen vor

    2. lokale Wiederherstellung vor

    3. angemessenem Ersatz (Kompensation) (weiterführende Informationen bieten das BAFU und das BUWAL [8]).

    Es gilt Anlagen bevorzugt in vorbelasteten bzw. intensiv genutzten und touristisch bereits erschlossenen Gebieten zu planen.

    So wird die weitere Störung oder Zerschneidung intakter/ nicht belasteter Lebensräume vermieden. Nahe beieinander liegende Pisten minimieren zudem die Grösse der belasteten Zonen und werden dem raumplanerischen Prinzip der Konzentration gerecht (wie bspw. In einem Bike Park).

    Historischer Verkehrswege (IVS) gilt es bei der Planung miteinzubeziehen. Wird eine Wegführung auf einen IVS Weg gelegt, muss der richtige Umgang mit der Wegstruktur sichergestellt werden.

    «Bei baulichen Massnahmen müssen denkmalpflegerische Aspekte berücksichtigt werden» Weiterführende Informationen zu Besuchermonitoring sind unter anderem zu finden in: Outdoor Sports Infrastructure Planning – Hiking and Mountain Biking [9], und Besuchermonitoring – Ein Überblick über Methoden und Anwendungsbereiche [10]. Die Aufbereitung und der Unterhalt von IVS Wegen muss schonend stattfinden und die Vorgaben zum Erhalt des historischen Verkehrswegs befolgen. Wenn zudem die Planung auch hier auf einer sorgfältigen Analyse schützenswerter Bereiche beruht, kann die Nutzung dieser Wege, den Bau neuer Weginfrastruktur reduzieren.

    Ein Verkehrskonzept bzw. eine gute Anbindung von Mountainbike-Infrastruktur an den öffentlichen Nahverkehr, verringert den CO2 Ausstoss bei der An- und Abreise. Ein hindernisfreier Velotransport ist dabei massgebend.

    Bei der Planung von Mountainbike-Infrastruktur-Angeboten in Naherholung und Tourismus sollen umweltverträgliche Anreisemöglichkeiten mit dem Velo sowie die Anbindung zu öffentlichen Verkehrsmittel sichergestellt werden.

    Bereits bei der Projektplanung ist sicherzustellen, dass personelle und finanzielle Ressourcen für den Unterhalt und Betrieb vorhanden sind. Auch Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung gilt es zu planen (Rückbaureverse).

    Die Ausarbeitung eines Unterhaltskonzepts während der Planung zeigt zukünftige Zuständigkeit, Verantwortlichkeit und die Budgetplanung auf.

  • Eine erfolgreiche Besucherlenkung basiert auf einem attraktiven Angebot von genügend offiziellen, signalisierten und zielgruppengerechten Routen und Anlagen.

    Die Planung soll nach dem Bottom-Up Prinzip erfolgen und dabei die Zielgruppe in den Mittelpunkt stellen. Trifft das Angebot nicht die gewollte Zielgruppe, wird es nicht genutzt. «Desire lines» und Feedback von lokalen Bikern ist mit ausschlaggebend und müssen zwingend in den Prozess integriert werden.

    Es gilt zudem die Entwicklung des Mountainbike-Markts bzw. die zukünftige Bedarfsentwicklung miteinzubeziehen. Mountainbike Infrastruktur soll langzeitattraktiv sein und das Wegnetz auch zukünftige Generationen befriedigen.

    Bei der Wegnetzplanung sollten Verbote von bestehender Mountainbike Infrastruktur das letzte Mittel der Wahl sein/ Ultima Ratio.

    Schliessungen und Fahrverbote ohne ein alternatives Angebot können Probleme auf angrenzende Gebiete oder Wege verlagern. Gebote und zeitliche Regelungen können die Schliessung eines Weges vermeiden. Die übergeordnete Besucherlenkung ist in die Überlegung von Verboten einzubeziehen.

    Periodisches Monitoring erkennt Veränderungen bei der Nutzung der mountainbikespezifischen Infrastruktur und erlaubt ein Anpassen der Besucherlenkungs-Strategien.

    Aktives Besuchermonitoring anhand von Zählstationen zeigt sowohl die aktuelle Situation als auch die Bedarfsentwicklung einer Region. Weiterführende Informationen zu Besuchermonitoring sind unter anderem zu finden in: Outdoor Sports Infrastructure Planning – Hiking and Mountain Biking [9], und Besuchermonitoring – Ein Überblick über Methoden und Anwendungsbereiche [10].

    Marketinginhalte und -massnahmen gilt es zeitlich und inhaltlich auf den Prozess der Infrastrukturentwicklung abzustimmen.

    Ein während der Planung erarbeitetes Kommunikationskonzept koordiniert den späteren Informationsfluss über neue oder neu aufbereitete Mountainbike-Angebote. Damit kann der Zeitpunkt und die Inhalte auf die unterschiedlichen Kommunikationsstakeholder abgestimmt werden. Dies ist ein wichtiger Baustein um Nutzerströme aktiv zu lenken und die richtige Zielgruppe zum richtigen Zeitpunkt an den richtigen Ort zu bringen. Weitere Informationen zu Kommunikationsstrategien sind im Thema Besucherlenkung mithilfe von Sensibilisierungsmassnahmen und guter Kommunikation zu finden.

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