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Unterhalt

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Mountainbike-Infrastruktur ist nur dann nachhaltig, wenn sie sorgfältig gepflegt und unterhalten wird. Guter Wegunterhalt zeichnet sich dadurch aus, dass er kaum wahrnehmbar ist: Es sollte der Eindruck entstehen, dass der Weg stets seine gute Form beibehält [1, S. 38 f.]. Typische Abnutzungserscheinungen von Wegen, auf die reagiert werden muss, sind Erosionsschäden, Winterschäden, Bremslöcher oder -wellen sowie Trittschäden von Huftieren. Eine kostengünstige und umweltschützende Bewirtschaftung wird durch langfristige Planung und gute Koordination in Form eines Unterhaltskonzepts erreicht und erwirkt gleichzeitig auch eine konstant bleibende Qualität und Sicherheit des Wegnetzes [2, S. 23].

Grundlagen

  • Umwelttechnisch bringt gut koordinierter und langfristig geplanter Unterhalt viele Vorteile. Einerseits kann die Entstehung von Schäden verringert werden und die Sicherheit erhalten bleiben. Andererseits garantiert guter Unterhalt, dass das Nutzererlebnis aufrechterhalten wird.

     

    Die Aufrechterhaltung der Entwässerungssystematik ist hinsichtlich der Verringerung von Erosionsschäden sehr bedeutsam. Das Nutzererlebnis ist essenziell, um Besucher aktiv zu lenken. Bleibt der Weg attraktiv wird er weiterhin so genutzt, wie er geplant war. Somit entstehen weniger Abkürzungen, «Desire lines» und/ oder die Nutzer weichen weniger oft auf andere Wege aus. Wichtig hierbei ist nicht nur das geplante Geschwindigkeitsmanagement aufrecht zu erhalten, sondern auch den kommunizierten Schwierigkeitsgrad: Entstandene Wegschäden oder neue Hindernisse (z.B. in Form eines umgestürzten Baumes) können die technischen Anforderungen erheblich steigern. Auf gemeinsam genutzten Wegen unterstützen Unterhaltsarbeiten das Erlebnispotenzial der verschiedenen Nutzergruppen und verringern somit auch eine Landschaftszerschneidung mit Wegeneubauten.

     

    Die Grundlagen einer gut koordinierten Routen-/ Anlagen– Pflege sind im Unterhaltskonzept festzuhalten [3, S. 34]. Dies kann unter anderem spezielle unterhaltsintensive Abschnitte, den Zeitplan, die Koordination der Zuständigkeiten, sowie die Budgetierung des Aufwandes enthalten.

     

    Die Neuen Ansätze im Wegeunterhalt von Allegra [4] und Trailworks [5] bieten einen knackigen Überblick, über die Umsetzung von Unterhaltsmassnahmen. Das Handbuch graubündenBike [3, S. 14 ff.] erklärt zudem allgemein gültige Wegebauregeln, während Bikeplan [2, S. 26 ff.] und die IMBA [6, S. 191 ff.] zusätzlich den einzelnen Schadenstypen Massnahmen und Beispiele zuordnen. Ab Seite 28 ordnet das Handbuch graubündenBike [3] verschiedene Massnahmen dem zeitlichen Verlauf im Unterhaltskonzept zu und gibt einen Überblick über planerische Grundlagen.

  • Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Budgetplanung sollten langfristig in einem Unterhaltskonzept festgehalten werden.

    Die Kantone (im Normalfall die LV-Fachstellen) legen die Zuständigkeit und Akteure für Unterhaltsarbeiten an Mountainbike-Routen und –Anlagen fest.

     

    Mehrere Möglichkeiten integrieren Sportartbegeisterte selbst:

     

    – Durch den Aufbau einer regionalen Trail Unterhalts-Crew kann der Unterhalt koordiniert werden [2, S. 37]

    Davos bietet hier mit ihrer eigenen «Trail Crew Davos» ein Best Practice Beispiel. Die Crew ist 2013 aufgrund der Initiative der Destination Davos Klosters entstandenen. In den Sommermonaten ist diese täglich auf den Wegen der Destination Davos Klosters unterwegs und setzen sich für gepflegte Wege für alle ein.

    – Die Zusammenarbeit mit regionalen Mountainbike Vereinen, IG’s etc. ist eine weitere Möglichkeit den Unterhalt zu regeln.

    Dabei ist es wichtig eine Leistungsvereinbarung zu erstellen in der Verantwortlichkeiten klar und verhältnismässig aufgezeigt sind (z.B. auch bei Schäden durch höhere Gewalt).

    Ein regionales Unterhaltskonzept manifestiert die Koordination des Unterhalts [3, S. 34]. Grundlegend für die Nachhaltigkeit ist:

    – Es sollen regelmässig Kontrollen durchgeführt werden.

    «Die Kontrolle der Mountainbikewege und Kunstbauten erfolgt durch Begehungen oder Befahrungen und sollten jährlich mindestens einmal [sic] erfolgen. Je nach Gebiet oder Beschaffenheit und Alter eines Bauwerks können auch kürzere Kontrollabstände sinnvoll sein. Vor allem auf besonders anfälligen Wegabschnitten und insbesondere nach starken Unwettern. Oft wird gleichzeitig mit der Wegkontrolle auch die Signalisation überprüft [2, S. 38]. Das Handbuch graubündenBike teilt die Regelmässigkeit von Massnahmen in laufenden und periodischen Unterhalt sowie Sanierungen ein [3, S. 28].

    – Kontrollgänge sollten protokolliert werden.

    Es wird empfohlen, Kontrollgänge und gemachte Unterhaltsarbeiten zu protokollieren, um sich bei Unfällen und Haftungsfragen zu schützen [2, S. 38].

    – Bei Schäden, die ein gefahrenpotenzial für Wegnutzer darstellen, gilt es umgehend Massnahmen der Unfallvermeidung umzusetzen.

    Finanzielle Mittel für Rerouting bzw. Wegrückbau sollten bereits von Anfang an Beachtung finden.

    Es gilt bikespezifisches Fachwissen und Unterhalts-Know-How auf regionaler Ebene zu implementieren und zu verankern.

    Um langfristige Attraktivität und Sicherheit von Mountainbike Anlagen und gemeinsam genutzten Routen zu gewährleisten, gilt es die besonderen Belange dieser Zielgruppe und der auf sie ausgerichteten Wege zu kennen. Spezielle Unterhaltskurse für Mountainbike Infrastruktur sind darauf ausgerichtet dieses Wissen zu vermitteln. Zudem können unter anderem einheitliche Formulare für Zustandskontrollen (Best Practice Graubünden) oder auf regionale Besonderheiten hinweisende Handbücher unterstützend wirken.

    Durch die Möglichkeit zur schnellen und einfachen Schadensmeldung bei Wegmängeln und -schäden, können Nutzer einen Beitrag zum Unterhaltsprozess leisten.

    Auf regionaler Ebene einheitlich festgelegte und dem Nutzer klar aufgezeigte Kommunikationswege sorgen dafür, dass diese wichtige Information schnell zum zuständigen Unterhaltspersonal gelangt. Dafür gilt es die Hürden für eine Meldung möglichst gering zu halten und eine eindeutige Anlaufstelle zu bieten.

    Hilfreiche Mittel sind [2, S. 38]:

    – Kontaktadressen an Wegweiser-Standorten

    – Meldeformulare (online oder via Mobile App)

    – Stetiger und guter Kontakt mit lokalen Betrieben (z.B. Forst, Beförderungsmittel etc.)

  • Die Verhältnismässigkeit von Unterhaltsmassnahmen muss abwogen werden.

    Hier gilt es folgende Grundsätze zu beachten:

    – «Intakte Natur und Landschaft sind eine wichtige Basis für einen attraktiven Langsamverkehr» [3, S. 26].

    – Eine langfristig höhere Umweltverträglichkeit kann einen kurzfristig grösseren Eingriff rechtfertigen.

    – Es gilt zu prüfen, ob die Massnahmen eine Bewilligung benötigen.

    – In kritischen Zonen wie beispielsweise im Bereich von Gewässern und Mooren ist die vorgängige Absprache mit der jeweiligen kantonalen Fachstelle zu prüfen.

    Die Zufahrt für Unterhaltsarbeiten sollte über bestehende Wege erfolgen. Ist ein Fahren abseits der Wege von Nöten, sollte dies nur auf trocknem, tragfähigem Boden stattfinden. Feuchtgebiete sollten auf jeden Fall gemieden werden (Fachstelle für Langsamverkehr Graubünden 2013, 20).

    Die Grundlagen des Weg Baus sind auch Grundlagen der Aufbereitung und des Unterhalts von Mountainbike-Infrastruktur. Das Wissen darüber ist essenziell und muss beachtet werden.

    Eine Zusammenfassung der wichtigen Grundlagen ist im Thema Bau  zu finden.

    Grundlegende Massnahmen für Unterhaltsarbeiten sind umzusetzen.

    Zu den Massnahmen beim Unterhalt zählt vor allem das Wiederherstellen bzw. Aufrechterhalten der Wasserableitungstechniken (Drainage), die im Thema Bau  ausführlich beschrieben sind. Die wichtigsten davon im Unterhalt sind:

    – Das Wiederherstellen des talseitigen Quergefälles von ca. 5%,

    – das einbauen bzw. wiederherstellen von sanften Neigungswechseln und

    – das Armieren von stetig Nassen Stellen mit Steinen.

    Bei bestehenden Entwässerungsproblemen gilt es zudem [2, S. 26]:

    – Den Weg querende Entwässerungsrinnen zur Wasserableitung zu optimieren oder zu ergänzen,

    – bei Hangtraversen Halbkreis-Senken mit Gegenanstieg und Rampe und in flachen Traversen lediglich Halbkreis-Senken zur punktuellen Wasserableitung zu nutzen sowie

    – Massnahmen zur Prävention von auftretenden Trittschäden durch Vieh einzuführen.

    Um an auffälligen Stellen die Verbreiterung des Weges zu verhindern, kann der Weg durch Vegetation, Baumstämme, Steine oder andere Objekte, die die Entwässerung nicht behindert, abgegrenzt werden [7, S. 98].

    Werden bauliche Massnahmen an neuen Wegen in sensiblen Gebieten geplant, werden bereits zu diesem Zeitpunkt nötige Ausgleichsmassnahmen geprüft und falls möglich

    festgelegt.

    Bei den meisten Bike-Routen und Anlagen ist ein freier Korridor von ca. 2,5 m passend, bei Fusswegen ca. 3m [6, S. 137]. Das Handbuch graubündenBIKE [3, S. 15] bietet weitere Richtwerte mit Einbezug der Nutzungsfrequenz und der Nutzungsarten.

    Bei Korridorarbeiten sollte nach Möglichkeit vermieden werden, dass der Wegkorridor «tagesbelichtet» wird. Eine übermässige Öffnung des Korridors ermöglicht ein stärkeres Eindringen von Sonnenlicht, wodurch sich die Zusammensetzung der Vegetation und die Besiedlung durch nicht-einheimische Pflanzen stärker verändern kann [7, S. 98].

    Problematische Wege oder Wegabschnitte, die durch Unterhalt nicht in den Griff zu bekommen sind, benötigen ein «Rerouting» oder einen Rückbau.

    Zeichnen sich immer wieder die gleichen Stellen mit auftretenden Schäden, hohem und ständigem Unterhaltsaufwand aus, kann ein «Rerouting» oder Rückbau nötig sein, um die Natur langfristig zu schonen. Essenziell hierbei ist es, die Sichtverbindung zum alten Pfad zu blockieren und den ehemaligen Weg mit geeigneten Techniken zur Erosionskontrolle zu regenerieren und sowohl den Boden als auch den Korridor mit einheimischer Vegetation zu verdecken.

    Es sollte über «Rerouting» von Teilstücken oder der AnlageRoute nachgedacht werden, wenn [6, S. 211 f.]:

    – es trotz ordnungsgemässem Gefälle durchgehend nass ist.

    – das Gefälle 15 Prozent übersteigt und Erosionsprobleme offensichtlich sind.

    – der Weg durch einen Sumpf, eine Wiese und/ oder anderen Flachlandgebiete führt und nicht richtig entwässert.

    – die umliegenden natürlichen Ressourcen geschädigt werden.

    – der Flow beim Befahren schlecht designed ist und dies zu Nutzerkonflikten oder Erosionsschäden durch die Nutzung führt.

    – der Weg Abschnitte enthält, die von Bikern umfahren werden, weil sie nicht dem Flow entsprechen, stets zu schlammig oder anderweitig beschädigt sind.

    Die IMBA bietet weitere Tipps zum Rerouting [6, S. 211 ff.].

    Attraktivere Linienführung mit aktivem Geschwindigkeits Managment [6, S. 80]

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