top of page

Zusammenarbeit im Bereich Umwelt und Mountainbike

DSCF9622.jpg
topografische-karte-kontur-hintergrund-topo-karte-mit-hohenangaben-konturkarte-vektor-geog

Die Umweltschutzorganisationen und Umweltexperten leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Natur, welche Mountainbiker auf ihren Touren entdecken und geniessen. «Durch frühzeitigen Einbezug bei der Projektierung gelingt es in den meisten Fällen, mögliche Konflikte zu erkennen und zu lösen. Organisationen haben keine Vollzugskompetenzen, sind jedoch bei Nutzungsplanungen und Baugesuchen zur Einsprache berechtigt» [1, S. 22]. Eine gute Zusammenarbeit und stetiger Informationsaustausch bei Bau- bzw. Aufbereitungsprojekten verbessern den gegenseitigen Respekt, die Akzeptanz und den langfristigen Erholungswert der Natur.

Grundlagen

Die Kantone (in der Regel die LV-Fachstellen) helfen frühzeitig aufzuzeigen, welche Natur- und Landschaftsschutz belange Abklärung benötigen und welche Stakeholder in den Prozess miteinbezogen werden müssen. Zudem haben sie den Überblick über weitere Projekte im Kantonsgebiet und können so Koordinationsbedarf aufzeigen
  • Während amtliche Vertreter / Amtsstellen für den Vollzug gesetzlicher Bestimmungen verantwortlich sind, gilt es stets auch Interessenvertreter abzuholen, die integriert werden möchten und lokale Fachkenntnisse haben.

     

    Umweltspezifisch gilt es den Kontakt mit Vertretern und kantonalen Ämtern/ Fachstellen der Jagd, der Wildhut, des Forstes und des Naturschutzes aufzunehmen, dabei unterscheiden sich je nach Kanton die Bezeichnungen. Im Allgemeinen sollte eine Partizipation des Kantons, der Gemeinde(n), Landeigentümer, Anwohner, Interessenvertretungen von Wandernden und Mountainbikern, Landwirtschaft, Raumplanung, Tourismus, Sportvereine und -ämter sowie LV-Fachorganisationen sichergestellt werden.

  • Es soll ein gemeinsames Verständnis dafür bestehen, dass eine offizielle, attraktive, sichere und genügend vernetzte MTB-Infrastruktur Nutzer kanalisiert und zur Entlastung von sensiblen und schützenswerten Naturräumen beiträgt.

    Wie eine offizielle, attraktive, sichere und genügend vernetzte MTB-Infrastruktur entsteht ist im Thema Raum- und Wegnetzplanung beschrieben.

    Die frühzeitige Information von lokalen Interessensvertreter und Umweltorganisationen über das Projekt-Vorhaben, fördert eine aktive und konsensorientierte Partiziplation der wichtigsten Stakeholder.

    Auf diese Weise können Missverständnisse und Konflikte aus dem Weg geräumt werden und eine lösungs- und konsensorientierte Planung stattfinden. Eine weitere Abstimmung mit einem ersten Projektentwurf kann Verzögerungen durch offizielle Einsprachen vermindert. Es gilt der Grundsatz: Amtliche Vertreter müssen; Interessensvertreter möchten abgeholt werden.

     Lokale bzw. regionale Interessensvertreter können dabei eine abweichende Meinung zu ihren kantonalen Vertretern haben. Werden beide frühzeitig informiert, können sie sich besser untereinander abstimmen.

    Neben der erstmaligen Integration der Stakeholder zu Beginn, hilft eine erneute Abstimmung auf Basis des Projektvorschlags vor der -eingabe den Prozess zu beschleunigen und Einsprüche zu vermeiden.

    Das Aufzeigen, wie auf Belange der Natur Rücksicht genommen wird, kann dabei unterstützend wirken. Die möglichen Themenfelder beinhalten Naturschutz (Auswirkung auf Fauna und Flora), Landschaftsschutz, Ortsbild, Walderhaltung, Gewässer- und Bodenschutz.

    Bei fehlenden Geodaten von Natur-, Landschaftsschutzgebieten oder weiteren schützenswerten Bereichen, können Umweltverbände und für die Region zuständige Amtsvertreter (Wald, Natur, Gewässer etc.) oft lokale «Experten»vermitteln, die ökologisch relevante Flächen oder Gebiete kennen.

    Eine gute und aktualisierte Datengrundlage von Natur- und  Landschaftsschutzgebieten sowie weiteren schützenswerten Bereichen erleichtert einen umweltverträglichen Planungsprozess. Schützenswerte Gebiete sind auf der einen Seite rechtlich geschützte Naturschutzgebiete mit festgelegten Schutzbestimmungen, aber auch weitere sensible Lebensräume von Flora und Fauna.

    Kantonale Planungshilfen (z.B. das Handbuch Graubünden Bike [1]) zeigen wichtige Umweltbelange der Region und den richtigen Umgang mit ihnen auf. Je nach Kanton und Rechtsgrundlage haben diese Gebiete unterschiedliche Bezeichnungen.

    Gemeinsame Begehungen von Planungs-, Bau-, Umweltfachleuten und Amtsvertretern führen zu einem besseren Verständnis und einer besseren Kommunikation untereinander.

bottom of page